
| Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld monatlich | 205 | 410 | 665 |
| Pflegesachleistungen monatlich bis zu - in besonderen Härtefällen bis zu |
384 - |
921 - |
1.432 1.918 |
| Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf jährlich bis zu | 460 | 460 | 460 |
| Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Vertragseinrichtung monatlich bis zu | 384 | 921 | 1.432 |
| Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung | 1.432 | 1.432 | 1.432 |
Leistungen der Pflegeversicherung in der
Pflegestufe II erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn Sie
für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren
Bereichen der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität mindestens einmal täglich der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die
Pflegeversicherung schreibt einen zeitlichen Mindestaufwand
für die Grundpflege und für die hauswirtschaftliche
Versorgung vor. Im Tagesdurchschnitt muss dieser mindestens 90
Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die
Grundpflege entfallen.
Bereiche der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung nach der Pflegeversicherung
Wer seine Pflege durch Angehörige,
Freunde oder Bekannte selbst ausreichend sicherstellen
kann, kann von der Pflegeversicherung Geldleistung (Pflegegeld) in Höhe von max. 205 euro beanspruchen.
Wenn zugelassene ambulante
Pflegedienste oder eine stationäre Einrichtung die Pflege
übernehmen, finanziert die Pflegeversicherung diese als
Sachleistung bis zu einem Wert von
monatlich 384 euro.
Der Pflegebedürftige kann aber auch eine Kombination aus
professioneller Hilfe (Sachleistung) und Pflegegeld
wählen.
Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung bei gleichzeitiger Angehörigenpflege (Pflegegeld) und
Inanspruchnahme einer professionellen Pflege (Pflegesachleistung)
in der Pflegestufe I nach prozentualen Anteilen mit einem
Berechnungsbeispiel.
Leistungen der Pflegeversicherung in der
Pflegestufe II erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn Sie
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen
Tageszeiten,für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder
mehreren Bereichen der Körperpflege, der Ernährung oder
der Mobilität der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in der
Pflegestufe II zu erhalten, muss der zeitliche Mindestaufwand
für die Grundpflege und für die hauswirtschaftliche
Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei
Stunden betragen. Hiervon müssen mindestens zwei Stunden auf
die Grundpflege entfallen.
Bereiche der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung nach der Pflegeversicherung
Wer seine Pflege durch Angehörige,
Freunde oder Bekannte selbst ausreichend sicherstellen
kann, kann von der Pflegeversicherung Geldleistung (Pflegegeld) in Höhe von max. 410 euro beanspruchen.
Wenn zugelassene ambulante
Pflegedienste oder eine stationäre Einrichtung die Pflege
übernehmen, finanziert die Pflegeversicherung diese als
Sachleistung bis zu einem Wert von
monatlich 921 euro.
Der Pflegebedürftige kann aber auch eine Kombination aus
professioneller Hilfe (Sachleistung) und Pflegegeld
wählen.
Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung bei gleichzeitiger Angehörigenpflege (Pflegegeld) und
Inanspruchnahme einer professionellen Pflege (Pflegesachleistung)
in der Pflegestufe I nach prozentualen Anteilen mit einem
Berechnungsbeispiel.
Leistungen der Pflegeversicherung in der
Pflegestufe III erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn Sie
täglich rund um die Uhr, auch nachts, für wenigstens zwei
Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität der
Hilfe bedürfen. Ein weiteres Kriterium, das die
Pflegeversicherung vorschreibt ist, dass mehrfach in der Woche
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird.
Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und für
die hauswirtschaftliche Versorgung muss wöchentlich im
Tagesdurchschnitt 5 Stunden betragen. Hiervon müssen mehr als
4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Bereiche der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung nach der Pflegeversicherung
Wer seine Pflege durch Angehörige,
Freunde oder Bekannte selbst ausreichend sicherstellen
kann, kann von der Pflegeversicherung Geldleistung (Pflegegeld) in Höhe von max. 665 euro beanspruchen.
Wenn zugelassene ambulante
Pflegedienste oder eine stationäre Einrichtung die Pflege
übernehmen, finanziert die Pflegeversicherung diese als
Sachleistung bis zu einem Wert von
monatlich 1432 euro. Gemäß
§ 36 Abs. 4 SGB XI leistet die Pflegeversicherung in besonders
gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung
von Härten, beispielsweise, wenn im Endstadium von
Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht
Hilfe geleistet werden muss, zusätzlich
Pflegesachleistungen (bis insgesamt 1918 euro).
Der Pflegebedürftige kann aber auch eine Kombination aus
professioneller Hilfe (Sachleistung) und Pflegegeld
wählen.
Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung bei gleichzeitiger Angehörigenpflege (Pflegegeld) und
Inanspruchnahme einer professionellen Pflege (Pflegesachleistung)
in der Pflegestufe I nach prozentualen Anteilen mit einem
Berechnungsbeispiel.